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KfW Förderung: Maß-nahmen im Einbruchschutz

Auch kleinere Maßnahmen im Einbruchschutz werden seit dem 21. März 2017 von der KfW gefördert und finanziell unterstützt. Hiermit reagieren das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW auf die stetig ansteigende Zahl an Einbrüchen in Deutschland und die daraus resultierende starke Nachfrage durch Hauseigentümer und Mieter. Wer sein Eigenheim vor Einbruch schützen will, kann bis zu 1.600 € Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten.

Zuschüsse sind wie folgt gestaffelt: die ersten 1.000 € für die förderfähigen Investitionskosten werden mit 20% bezuschusst, weitere förderfähige Kosten, die über 1.000 € hinausgehen bis zu 15.000 €, werden mit einem Zuschuss von 10% bewilligt. Fördermittel zum Einbruchschutz gibt es für Häuser und Eigentumswohnungen. Bei Maßnahmen mit Kombination zum altersgerechten Umbauen bzw. Umbau zur Barrierefreiheit kann man Zuschüsse von 200 € bis maximal 6.250 € erhalten.

Unter Einbruchschutzmaßnahmen fallen auch mechanische Sicherungen (Nachrüstsysteme), die Fenster und Türen an typischen Schwachstellen verstärken. Als Ergänzung zur mechanischen Sicherung bieten sich Einbruchmeldeanlagen gut an. Hierbei wird der Einbruch zwar nicht verhindert, durch Ton- und Lichtsignale wird jedoch auf einen Einbrecher aufmerksam gemacht und sie dienen zur Abschreckung.

Die entsprechenden Förderanträge werden online im KfW-Zuschussportal gestellt. Hier finden Interessenten auch einen ausführlichen Pressetext zur Ausweitung der KfW-Förderung.

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